Die rechtliche Grundlage für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) am BWZT bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung trägt dem raschen Wandel in der Arbeitswelt und der Gesellschaft Rechnung.
Der Allgemeinbildende Unterricht ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes am BWZT und orientiert sich an der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Berufslernenden als junge Erwachsene. Ein wichtiger Grundsatz ist der handlungsorientierte Unterricht als pädagogisch-didaktisches Prinzip sowie das vernetzte Denken.
Schullehrplan
Die Lerngemeinschaft zwischen Lehrenden und Lernenden steht im Zentrum, was Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit bei beiden Parteien voraussetzt!
Das Team Allgemeinbildung des BWZT hat einen Schullehrplan entwickelt, der die Unterrichtsthemen mit dem verbindlichen Mindestpflichtstoff nennt. Durch die laufende Anpassung an neue Gegebenheiten wird der Erwerb des aktuellen Grundlagenwissens mittels handlungsorientierter Didaktik gewährleistet.
Lernbereiche
Der Lernprozess vollzieht sich in zwei Lernbereichen: "Gesellschaft" sowie "Sprache und Kommunikation" mit zwei Zeugnisnoten pro Jahr und insgesamt drei Lektionen pro Woche.
Gesellschaft
Der Lernbereich "Gesellschaft" ist für die Betrachtung im Unterricht in acht Aspekte (Ethik, Kultur, Technik, Identität und Sozialisation, Ökologie, Wirtschaft, Politik, und Recht) gegliedert. Warum Aspekte? Weil die gesellschaftliche Wirklichkeit auch unterschiedliche Aspekte aufweist. Unterrichtsthemen werden also unter speziellen Gesichtspunkten angegangen. Aspekte werden im Unterricht wie Links im Internet untereinander vernetzt.
Sprache und Kommunkation
Der Lernbereich "Sprache und Kommunikation" ist durchgehend in die acht Aspekte des Lernbereichs Gesellschaft integriert. Der Schullehrplan des BWZT hat zum Ziel, die Sprachkompetenz der Lernenden innerhalb der einzelnen Unterrichtsthemen zu fördern. Berufslernende sollen erkennen, wie wichtig für ihre persönliche und berufliche Laufbahn der mündliche und schriftliche Ausdruck sind.
Vertiefungsarbeit
Im Verlaufe des letzten Lehrjahres verfassen alle Berufslernenden eine zielorientierte Arbeit, die Vertiefungsarbeit (VA). Diese wird während mehreren Schulhalbtagen erarbeitet und die Bewertung bildet einen Teil der Lehrabschlussprüfung.
Beurteilungskriterien für den Fähigkeitsausweis
Die Fachnote Allgemeinbildung setzt sich aus drei Positionsnoten zusammen und wird als Mittelwert aus den drei Positionsnoten auf eine Dezimale gerundet.
- Position 1
Erfahrungsnote als Durchschnitt der Semesterzeugnisse - Position 2
Note für die Vertiefungsarbeit (VA) - Position 3
Note für die Standardisierte Einzelprüfung (StEP)