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Alle Lehrverträge sind dem Amt für Berufsbildung zur Genehmigung einzureichen. Die entsprechenden Daten werden uns anschliessend automatisch übermittelt.

Für Lernende mit verkürzter Ausbildung sowie für Personen, welche die Ausbildung nach Art. 32 BBV absolvieren, benötigen wir eine zusätzliche Meldung über unser Anmeldeformular Grundbildung. Bei Lernenden mit regulärem Lehrvertrag ist aus Gründen des Datenabgleichs mit dem Amt für Berufsbildung keine Anmeldung erforderlich, jedoch ebenfalls willkommen. 


Die mit einem Stern  *  bezeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

1. Lehrbetrieb

2. Lernende Person

4. Ausbildung

(Bsp.: 01.08.2005)
(Bsp.: 27.06.2008)
* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)